Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)
Erich Zib
Waldstraße 150
A-2822 Föhrenau
I. Firmenbeschreibung
Zib Erich- Wienermusik - Einzelunternehmen,
Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Sparte Handel, Gremium Elektrohandel und der Musikergilde
Gewerbeschein für uneingeschränktes Handelsgewerbe gem. §124, Z. 10
UID Nummer: ATU44129304
Firmenstandort:
A-2822 Föhrenau (NÖ)
Waldstrasse 150,
Tel./ Fax. 02627-48241
E-Mail: zib@heurigenmusik.at
Anzahl Mitarbeiter inkl. Inhaber: 2
| Bankverbindung: Für Überweisungen aus dem Inland: |
|
| Bank | Raiffeisenbank Pittental |
| BLZ | 32647 |
| Konto | 47266 |
| Zweck | |
| Konto lautend auf: Radio Wienerlied | |
| Für Überweisungen aus dem Ausland (EU): | |
| Bank | Raiffeisenbank Pittental |
| IBAN | AT87 3264 7000 0004 7266 |
| BIC | RLNWATW1647 |
| Zweck | |
| Konto lautend auf: Erich Zib | |
Geschäftstätigkeit:
Musiker Wiener Knopfharmonika und Gesang, live mit weltweiten Auftritten, von
Alleinunterhalter bis Schrammeltrio, Bühnenprogramme, Heurigenveranstaltungen
Vertrieb von CD´s, MC´s Bücher und Produkte mit Wienbezug, weltweiter Versand
Produktion und Moderation von Radiosendungen mit Wienermusik- nicht kommerzieller Bereich,
unter Bezeichnung Radio Wienerlied
Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Erich Zib im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend
"Auftraggeber" genannt) durchgeführt. Die Geschäftsbedingungen gelten für
alle von Erich Zib getätigten Bereiche incl. Musikveranstaltungen.
Medieninhaber und -herausgeber Newsletter gemäß Offenlegungspflicht MedienG:
Erich Zib
Waldstraße 150
A-2822 Föhrenau
II. Grundsätzliches
a) Ein Vertrag zwischen Erich Zib und dem Auftraggeber kommt durch eine gemeinsame
schriftliche od. mündliche Vereinbarung zustande. Auf Wunsch erhält der Kunde eine
Auftragsbestätigung von Erich Zib.
Erich Zib hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen
abzulehnen. Änderungen erteilter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Erich Zib
bestätigt worden sind.
b) Die angegebenen Preise sind Einzelhandelspreise,
Ware: innerhalb der EU incl. der österr. Mehrwertsteuer, außerhalb der EU Netto
Auftritte: innerhalb von Österreich incl. 10% MWSt., außerhalb von Österreich Netto
c) Gerichtsort ist Wr. Neustadt. Erich Zib ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den
Auftraggeber auch an jedem (anderen) für dieses zuständige Gericht gelten zu machen.
Für die Vertragsabschlüsse gilt österreichisches Recht.
d) Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll
wirksam und die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige, dem wirtschaftlichen
Willen der Vertragspartner möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.
e) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Erich Zib nur bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und
gesetzliche Vertreter von Erich Zib. In allen anderen Fällen haftet Erich Zib nur dann,
wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Dabei ist der
Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von
atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
f) Erich Zib liefert grundsätzlich keine Adressen an Adressverlage.
III. Bedingungen für Veranstaltungen
a) Es gilt dem für die Veranstaltung vereinbarten Preis. In dem Preis sind im Raum Wien
alle Spesen beinhaltet. Außerhalb von Wien kommen sämtliche Spesen für Anreise,
Unterkunft und Verpflegung dazu. Der Veranstalter ist für die ev. Zahlung aller
ausländischen Spesen, Gebühren und Steuern voll verantwortlich
b) Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Veranstaltung die Kosten für die
Urheberrechte zu erwerben (Österreich AKM, Deutschland GEMA etc.). In Österreich können
die Urheberrechte auch durch Erich Zib organisiert werden.
c) Die Gage ist prinzipiell während der ersten Pause in Bar fällig (außer bei separater
Vereinbarung)
d) Rücktrittsrecht: Im Falle unvorhersehbarer Gründe, die eine Veranstaltung nicht
sinnvoll erscheinen lassen, sind beide Seiten berechtigt, von der Vereinbarung
zurückzutreten. Wenn der Rücktritt durch den Veranstalter erfolgt, hat Erich Zib einen
Anspruch auf Ersatz der aufgelaufenen Spesen.
e) Erich Zib behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Aufträge aus
Gründen abzulehnen, die für Erich Zib eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies
ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beauftragung und/oder die Leistungserbringung
urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen
verletzt oder aufgrund der Begebenheiten nicht möglich ist (z. B. wenn die Gesundheit der
Musiker oder die Instrumente gefährdet sind)
f) Stornogebühren durch Veranstalter: bis 14 Tage vor Veranstaltung frei, bis zur Abreise
50%, danach 100%
g) Erich Zib ist berechtigt im Falle von Krankheit oder sonstigen Verhinderungen einen
Ersatzmusiker zu den gleichen Bedingungen zu stellen
h) Bei Musikdarbietungen ist eine Reklamation unmittelbar, sofort während der
Veranstaltung notwendig, damit entsprechende Korrekturen gleich gemacht werden können.
Eine Reklamation erst am Ende der Veranstaltung berechtigt in keinem Fall zu einer
Minderung der Zahlung. Erich Zib kann davon ausgehen, dass der Veranstalter über die Art
und Weise der dargebrachten Musik Bescheid weiß.
i) Im Falle von Darbietungen mit Verstärkeranlage kann Erich Zib keine Gewährleistung
für ordentlichen Ablauf bieten, da eine Überwachung nur durch einen Techniker möglich
und sinnvoll ist
j) Die Musiker sind bemüht, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu erscheinen. Es kann
aber keine Garantie übernommen werden, wenn es zu Verzögerungen bei der Anreise kommt
(z. B. Stau, Verspätungen oder Ausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln, Unfall etc.)
k) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von
Erich Zib Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen.
Aufnahme von Veranstaltungen für kommerzielle Zwecke und öffentliche Aufführungen
(Radio, TV) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Erich Zib. Erich Zib erhält ein
kostenloses Belegexemplar.
III. Bedingungen für Warenversand
a) Ein Vertrag zwischen Erich Zib und dem Auftraggeber kommt grundsätzlich durch eine
schriftliche od. mündliche Bestellung des Kunden zustande. Erich Zib hat das Recht, noch
nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Änderungen erteilte
Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Erich Zib bestätigt worden sind.
b) Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen
Preise lt. Internetseite www.heurigenmusik.at/shop.asp von Erich Zib. Ausgenommen sind
einzelvertragliche Preisfestsetzungen. Preisänderungen gelten ab Veröffentlichung für
alle neu geschlossenen Vereinbarungen. Zölle, Einfuhrabgaben und sämtliche außerhalb
Österreichs eingehobenen Steuern und Abgaben sind vom Besteller zu tragen.
c) Die Lieferung von Artikeln erfolgt solange der Vorrat reicht.
d) Die angegebenen Preise sind innerhalb der EU incl. der österr. Mehrwertsteuer,
außerhalb der EU Netto. Zölle, Einfuhrabgaben und sämtliche außerhalb Österreichs
eingehobenen Steuern und Abgaben sind vom Besteller zu tragen
e) Bei berechtigten Mängeln erfolgt ein Ersatz der reklamierten Ware.
f) Versandspesen erfolgen pauschal lt. Preisliste im Internet. Der Versand erfolgt per
Post auf Risiko des Versenders
g) Zahlungen werden normal durch Abbuchung von einer Kreditkarte oder Vorabüberweisung
beglichen. Bei offener Lieferungen fällig nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf
ein von Erich Zib angegebenes Konto. Ausgenommen sind schriftliche, einzelvertraglich
vereinbarte andere Regelungen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich, die
Kreditkartendaten per Fax oder Telefon durchzugeben.
IV. Bedingungen für Radiosendungen
Die Bereitstellung der vorgefertigten Radiosendungen erfolgt kostenlos für die
Radiostation in Abstimmung mit dem AKM. Der Radiosender ist aber verpflichtet, die
regionalen Musikschutzgebühren zu begleichen und erklärt, eine Vereinbarung mit dem
jeweiligen nationalen Musikschutzträger zu haben. Erich Zib liefert bei Bedarf eine
Aufstellung der gespielten Titel pro Sendung.
Seitens des Radiosenders entsteht aber kein Rechtsanspruch auf die Sendung. Sollte eine
Sendung einmal nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können daraus keinerlei
Zahlungsforderungen an Erich Zib entstehen.
Erich Zib verpflichtet sich, die Sendung regelmäßig in best möglicher Qualität zu
liefern und alle dafür geltenden Bestimmungen bei der Programmgestaltung zu beachten. Die
dafür notwendige Medienrechtsschulung wurde 2003 bei Radio Orange vorgenommen. Erich Zib
verpflichtet sich nach besten Wissen und Gewissen die geltenden Bestimmungen einzuhalten.
Rechtlich wird aber jede Haftung durch Erich Zib ausgeschlossen.