Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

Erich Zib
Waldstraße 150
A-2822 Föhrenau



I. Firmenbeschreibung

Zib Erich- Wienermusik - Einzelunternehmen,

Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Sparte Handel, Gremium Elektrohandel und der Musikergilde

Gewerbeschein für uneingeschränktes Handelsgewerbe gem. §124, Z. 10
UID Nummer: ATU44129304
Firmenstandort:

A-2822 Föhrenau (NÖ)
Waldstrasse 150,
Tel./ Fax. 02627-48241
E-Mail: zib@heurigenmusik.at
Anzahl Mitarbeiter inkl. Inhaber: 2

Bankverbindung:
Für Überweisungen aus dem Inland:
Bank Raiffeisenbank Pittental
BLZ 32647
Konto 47266
Zweck
Konto lautend auf: Radio Wienerlied
Für Überweisungen aus dem Ausland (EU):
Bank Raiffeisenbank Pittental
IBAN AT87 3264 7000 0004 7266
BIC RLNWATW1647
Zweck
Konto lautend auf: Erich Zib

Geschäftstätigkeit:

Musiker – Wiener Knopfharmonika und Gesang, live mit weltweiten Auftritten, von Alleinunterhalter bis Schrammeltrio, Bühnenprogramme, Heurigenveranstaltungen
Vertrieb von CD´s, MC´s Bücher und Produkte mit Wienbezug, weltweiter Versand
Produktion und Moderation von Radiosendungen mit Wienermusik- nicht kommerzieller Bereich, unter Bezeichnung „Radio Wienerlied“
Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Erich Zib im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle von Erich Zib getätigten Bereiche incl. Musikveranstaltungen.


Medieninhaber und -herausgeber Newsletter gemäß Offenlegungspflicht MedienG:

Erich Zib
Waldstraße 150
A-2822 Föhrenau


II. Grundsätzliches

a) Ein Vertrag zwischen Erich Zib und dem Auftraggeber kommt durch eine gemeinsame schriftliche od. mündliche Vereinbarung zustande. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung von Erich Zib.
Erich Zib hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Änderungen erteilter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Erich Zib bestätigt worden sind.

b) Die angegebenen Preise sind Einzelhandelspreise,
Ware: innerhalb der EU incl. der österr. Mehrwertsteuer, außerhalb der EU Netto
Auftritte: innerhalb von Österreich incl. 10% MWSt., außerhalb von Österreich Netto

c) Gerichtsort ist Wr. Neustadt. Erich Zib ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem (anderen) für dieses zuständige Gericht gelten zu machen. Für die Vertragsabschlüsse gilt österreichisches Recht.

d) Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam und die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige, dem wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.

e) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Erich Zib nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Erich Zib. In allen anderen Fällen haftet Erich Zib nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

f) Erich Zib liefert grundsätzlich keine Adressen an Adressverlage.

III. Bedingungen für Veranstaltungen

a) Es gilt dem für die Veranstaltung vereinbarten Preis. In dem Preis sind im Raum Wien alle Spesen beinhaltet. Außerhalb von Wien kommen sämtliche Spesen für Anreise, Unterkunft und Verpflegung dazu. Der Veranstalter ist für die ev. Zahlung aller ausländischen Spesen, Gebühren und Steuern voll verantwortlich

b) Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Veranstaltung die Kosten für die Urheberrechte zu erwerben (Österreich AKM, Deutschland GEMA etc.). In Österreich können die Urheberrechte auch durch Erich Zib organisiert werden.

c) Die Gage ist prinzipiell während der ersten Pause in Bar fällig (außer bei separater Vereinbarung)

d) Rücktrittsrecht: Im Falle unvorhersehbarer Gründe, die eine Veranstaltung nicht sinnvoll erscheinen lassen, sind beide Seiten berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten. Wenn der Rücktritt durch den Veranstalter erfolgt, hat Erich Zib einen Anspruch auf Ersatz der aufgelaufenen Spesen.

e) Erich Zib behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Aufträge aus Gründen abzulehnen, die für Erich Zib eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beauftragung und/oder die Leistungserbringung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder aufgrund der Begebenheiten nicht möglich ist (z. B. wenn die Gesundheit der Musiker oder die Instrumente gefährdet sind)

f) Stornogebühren durch Veranstalter: bis 14 Tage vor Veranstaltung frei, bis zur Abreise 50%, danach 100%

g) Erich Zib ist berechtigt im Falle von Krankheit oder sonstigen Verhinderungen einen Ersatzmusiker zu den gleichen Bedingungen zu stellen

h) Bei Musikdarbietungen ist eine Reklamation unmittelbar, sofort während der Veranstaltung notwendig, damit entsprechende Korrekturen gleich gemacht werden können. Eine Reklamation erst am Ende der Veranstaltung berechtigt in keinem Fall zu einer Minderung der Zahlung. Erich Zib kann davon ausgehen, dass der Veranstalter über die Art und Weise der dargebrachten Musik Bescheid weiß.

i) Im Falle von Darbietungen mit Verstärkeranlage kann Erich Zib keine Gewährleistung für ordentlichen Ablauf bieten, da eine Überwachung nur durch einen Techniker möglich und sinnvoll ist

j) Die Musiker sind bemüht, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu erscheinen. Es kann aber keine Garantie übernommen werden, wenn es zu Verzögerungen bei der Anreise kommt (z. B. Stau, Verspätungen oder Ausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln, Unfall etc.)

k) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Erich Zib Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Aufnahme von Veranstaltungen für kommerzielle Zwecke und öffentliche Aufführungen (Radio, TV) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Erich Zib. Erich Zib erhält ein kostenloses Belegexemplar.

III. Bedingungen für Warenversand

a) Ein Vertrag zwischen Erich Zib und dem Auftraggeber kommt grundsätzlich durch eine schriftliche od. mündliche Bestellung des Kunden zustande. Erich Zib hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Änderungen erteilte Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Erich Zib bestätigt worden sind.

b) Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise lt. Internetseite www.heurigenmusik.at/shop.asp von Erich Zib. Ausgenommen sind einzelvertragliche Preisfestsetzungen. Preisänderungen gelten ab Veröffentlichung für alle neu geschlossenen Vereinbarungen. Zölle, Einfuhrabgaben und sämtliche außerhalb Österreichs eingehobenen Steuern und Abgaben sind vom Besteller zu tragen.

c) Die Lieferung von Artikeln erfolgt solange der Vorrat reicht.

d) Die angegebenen Preise sind innerhalb der EU incl. der österr. Mehrwertsteuer, außerhalb der EU Netto. Zölle, Einfuhrabgaben und sämtliche außerhalb Österreichs eingehobenen Steuern und Abgaben sind vom Besteller zu tragen

e) Bei berechtigten Mängeln erfolgt ein Ersatz der reklamierten Ware.

f) Versandspesen erfolgen pauschal lt. Preisliste im Internet. Der Versand erfolgt per Post auf Risiko des Versenders

g) Zahlungen werden normal durch Abbuchung von einer Kreditkarte oder Vorabüberweisung beglichen. Bei offener Lieferungen fällig nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf ein von Erich Zib angegebenes Konto. Ausgenommen sind schriftliche, einzelvertraglich vereinbarte andere Regelungen. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich, die Kreditkartendaten per Fax oder Telefon durchzugeben.

IV. Bedingungen für Radiosendungen

Die Bereitstellung der vorgefertigten Radiosendungen erfolgt kostenlos für die Radiostation in Abstimmung mit dem AKM. Der Radiosender ist aber verpflichtet, die regionalen Musikschutzgebühren zu begleichen und erklärt, eine Vereinbarung mit dem jeweiligen nationalen Musikschutzträger zu haben. Erich Zib liefert bei Bedarf eine Aufstellung der gespielten Titel pro Sendung.
Seitens des Radiosenders entsteht aber kein Rechtsanspruch auf die Sendung. Sollte eine Sendung einmal nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können daraus keinerlei Zahlungsforderungen an Erich Zib entstehen.
Erich Zib verpflichtet sich, die Sendung regelmäßig in best möglicher Qualität zu liefern und alle dafür geltenden Bestimmungen bei der Programmgestaltung zu beachten. Die dafür notwendige Medienrechtsschulung wurde 2003 bei Radio Orange vorgenommen. Erich Zib verpflichtet sich nach besten Wissen und Gewissen die geltenden Bestimmungen einzuhalten. Rechtlich wird aber jede Haftung durch Erich Zib ausgeschlossen.