Allgemeine Geschäftsbedinungen (AGB)

Erich Zib
Waldstraße 150
A-2822 Föhrenau



I. Firmenbeschreibung

Zib Erich- Wienermusik – freischaffender Künstler

UID Nummer: ATU44129304

Firmenstandort:
A-2822 Föhrenau (NÖ)
Waldstrasse 150,
Tel./ Fax. 02627-48241
E-Mail: zib@heurigenmusik.at
Anzahl Mitarbeiter inkl. Inhaber: 2

Bankverbindung:
Für Überweisungen aus dem Inland:
Bank Raiffeisenbank Pittental
BLZ 32647
Konto 47266
Konto lautend auf: Radio Wienerlied
Für Überweisungen aus dem Ausland (EU):
Bank Raiffeisenbank Pittental
IBAN AT87 3264 7000 0004 7266
BIC RLNWATW1647
Konto lautend auf: Erich Zib

Geschäftstätigkeit:
Musiker – Wiener Knopfharmonika und Gesang, live mit weltweiten Auftritten, von Alleinunterhalter bis Schrammeltrio, Bühnenprogramme, Heurigenveranstaltungen Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von Erich Zib im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) durchgeführt. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle von Erich Zib getätigten Bereiche incl. Musikveranstaltungen.

Medieninhaber und -herausgeber Newsletter gemäß Offenlegungspflicht MedienG:
Erich Zib
Waldstraße 150
A-2822 Föhrenau

II. Grundsätzliches
a) Ein Vertrag zwischen Erich Zib und dem Auftraggeber kommt durch eine gemeinsame schriftliche od. mündliche Vereinbarung zustande. Auf Wunsch erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung von Erich Zib. Erich Zib hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Änderungen erteilter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von Erich Zib bestätigt worden sind.

b) Gerichtsort ist Wr. Neustadt. Erich Zib ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem (anderen) für dieses zuständige Gericht gelten zu machen. Für die Vertragsabschlüsse gilt österreichisches Recht.

c) Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam und die unwirksame Bestimmung wird durch eine gültige, dem wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzt.

d) Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Erich Zib nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Erich Zib. In allen anderen Fällen haftet Erich Zib nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

e) Erich Zib liefert grundsätzlich keine Adressen an Adressverlage.


III. Bedingungen für Veranstaltungen


a) Es gilt dem für die Veranstaltung vereinbarten Preis. In dem Preis sind im Raum Wien alle Spesen beinhaltet. Außerhalb von Wien kommen sämtliche Spesen für Anreise, Unterkunft und Verpflegung dazu. Der Veranstalter ist für die ev. Zahlung aller ausländischen Spesen, Gebühren und Steuern voll verantwortlich

b) Der Veranstalter ist verpflichtet, für die Veranstaltung die Kosten für die Urheberrechte zu erwerben (Österreich AKM, Deutschland GEMA etc.). In Österreich können die Urheberrechte auch durch Erich Zib organisiert werden.

c) Die Gage ist prinzipiell während der ersten Pause in Bar fällig (außer bei separater Vereinbarung)

d) Rücktrittsrecht: Im Falle unvorhersehbarer Gründe, die eine Veranstaltung nicht sinnvoll erscheinen lassen, sind beide Seiten berechtigt, von der Vereinbarung zurückzutreten. Wenn der Rücktritt durch den Veranstalter erfolgt, hat Erich Zib einen Anspruch auf Ersatz der aufgelaufenen Spesen.

e) Erich Zib behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss Aufträge aus Gründen abzulehnen, die für Erich Zib eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beauftragung und/oder die Leistungserbringung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt oder aufgrund der Begebenheiten nicht möglich ist (z. B. wenn die Gesundheit der Musiker oder die Instrumente gefährdet sind)

f) Stornogebühren durch Veranstalter: bis 14 Tage vor Veranstaltung frei, bis zur Abreise 50%, danach 100%

g) Erich Zib ist berechtigt im Falle von Krankheit oder sonstigen Verhinderungen einen Ersatzmusiker zu den gleichen Bedingungen zu stellen

h) Bei Musikdarbietungen ist eine Reklamation unmittelbar, sofort während der Veranstaltung notwendig, damit entsprechende Korrekturen gleich gemacht werden können. Eine Reklamation erst am Ende der Veranstaltung berechtigt in keinem Fall zu einer Minderung der Zahlung. Erich Zib kann davon ausgehen, dass der Veranstalter über die Art und Weise der dargebrachten Musik Bescheid weiß.

i) Im Falle von Darbietungen mit Verstärkeranlage kann Erich Zib keine Gewährleistung für ordentlichen Ablauf bieten, da eine Überwachung nur durch einen Techniker möglich und sinnvoll ist

j) Die Musiker sind bemüht, rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn zu erscheinen. Es kann aber keine Garantie übernommen werden, wenn es zu Verzögerungen bei der Anreise kommt (z. B. Stau, Verspätungen oder Ausfall von öffentlichen Verkehrsmitteln, Unfall etc.)

k) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Erich Zib Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Aufnahme von Veranstaltungen für kommerzielle Zwecke und öffentliche Aufführungen (Radio, TV) bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung von Erich Zib. Erich Zib erhält ein kostenloses Belegexemplar.